Die Kirche dürstet nicht nach Blut. Kanonist. Rechtsgrundsatz, Herkunft unbekannt. Im Zentrum des Grundsatzes stand das Verbot für
Im Verfassungsstaat sieht allenfalls die Verfassung einen R. vor. Die 1848 im
B. hat neben dem Zivilrecht und dem Lehnrecht vor allem im KR gewirkt. Hier war er, anders als sein Vater, Anhänger des sog. „Kollegialismus“, der die innerkirchlichen Rechtsetzungsbefugnisse als ursprüngliches Recht der Kirche als Gemeinschaft bzw. „collegium“ versteht.
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