Das sog. K. bezeichnet die Organisation des militärischen Mannschaftsersatzes (Wehrverfassung) der preuß. Armee aus dem Inland (Preußen). Die Größe der Rekrutierungsbezirke (Kantone) richtete sich hierbei nach der Anzahl der Feuerstellen. Territorial folgte das K. nicht der zivilen Verwaltungseinteilung (Verwaltung), sondern einer möglichst engen räumlichen Nähe von Kanton und Regiment, um eine schnelle Mobilisierbarkeit der Ausgehobenen zu gewährleisten, die im Frieden zunächst drei ...
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