Unter Kritik von
In fränkischer Zeit und bis ins 12. Jh. hinein blieb die P. vornehmlich für Unfreie bestimmt
Grundsätzlich unterfiel die A. der patria potestas; die späteren Strafandrohungen betrafen dementsprechend die Motivation, aus der heraus, oder die Modalität, mit der die A. bewirkt worden war: Todeswürdig war die durch nachrangige
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