Als K. bezeichnet man im Besitz des
S. bezeichnet (a) eine Stadt, (b) ein Erzbistum mit Sitz in dieser Stadt und (c) ein aus dem weltlichen Besitz der Erzbischöfe hervorgegangenes Land.
Ausgangspunkt für die Entwicklung aller drei Entitäten war die Gründung des bis heute bestehenden Klosters St. Peter auf den Resten des röm
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