Im frühnzl.
Durch die „Verordnung über Gerichtsverfassung und Strafrechtspflege vom 04.01.1924“ (RGBl I, 15) erfuhr das dt. StrafverfahrensR seine tief
Das Wort H. bezeichnet einen obrigkeitlichen Bediensteten, dessen Aufgabe vornehmlich im Verfolgen und Festnehmen flüchtiger Ruhestörer oder Straftäter besteht. Es ist 1530 zum ersten Mal bei Martin
Zwei ma. Bildzeugnisse sind bekannt: Im Porticus der Laterankirche (
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