Die D. (lat. dispensatio, eigentl. „genaues Abwiegen“, „Zuteilen“, daher „Bewirtschaftung“ wie gr. οἰκονομία) ist die Gewährung einer Einzelfallausnahme von einem
D. bezeichnet gewöhnl. die Kathedralkirche eines
Die F. (spätlat. fractio) als Erscheinungsweise der
Das bedeutungsreiche Wort meint u.a. ein rechtliches Fordern (so auch K.A. Eckhardt im Glossar zu Ssp Lnr, 227). Dieses Fordern kann sich auf das Laden (
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