Herrschaft

In der GewO des
Die O. wurde 1550 von Heinrich Polan verfasst, der Kenntnisse in Jura an der Universität in
Im 14. Jh. hatte sich als besondere Art von königlicher Gerichtsbarkeit und wohl auch zur Sicherung der
Der Begriff des miles erstreckt sich auf verschiedene, teilweise miteinander verwobene Bedeutungen, die grundlegenden Wandlungen und Differenzierungen unterworfen waren. Seine Bedeutung als ‘Krieger’ tritt im 10. Jh. stärker hervor und bezieht sich auf adelige wie nichtadelige
Der Begriff R. ist in Weiterentwicklung der konzeptionellen Arbeiten E. Frhr. v.
Der Begriff ‚R.‘ bezeichnet einen Rechtsbehelf, der seit dem 17. Jh. die Anfechtung reichsgerichtlicher Urteile vor dem Reichstag ermöglichen sollte. Zusätzlich zu seinen Rechtsetzungs-, Organisations- und Aufsichtsbefugnissen, insbesondere für das
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