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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Suche nach bürgerliches

196 Treffer für Ihre Suchanfrage.
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Pfandschaft

Stichwort Pfandschaft
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 27
Spalte 541 – 544
Autoren: Oppitz, Ulrich

Inhalt:

Klöster, Städte und Bürger. Häufiges Objekt für Verpfändungen waren Reichsstädte, die oft ihre

Pacht

Stichwort Pacht
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 26
Spalte 295 – 300
Autoren: Repgen, Tilman

Inhalt:

Miete aber verbunden mit dem Recht des Pächters, aus der Nutzung wirtschaftliche Vorteile zu ziehen, vgl. heute §§ 581–597 Bürgerliches Gesetzbuch (Früchte). Anders als bei

Naturalrestitution

Stichwort Naturalrestitution
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 24
Spalte 1856 – 1857
Autoren: Becker, Christoph

Inhalt:

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch 1811; § 687 Satz 2 Sächsisches Bürgerliches Gesetzbuch; § 249 Absatz 1

Grundstück

Stichwort Grundstück
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 11
Spalte 605 – 607
Autoren: Hess, Falk

Inhalt:

Formalismus unterworfen. So verlangt § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die notarielle Beurkundung des zur Übertragung verpflichtenden Vertrages und § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB die

Mündigkeit

Stichwort Mündigkeit
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 23
Spalte 1678 – 1680
Autoren: Olechowski, Thomas

Inhalt:

und nach Ed. Roth. (Langobardisches Recht) bei 12, nach Lex Burgundionum und Lex Ribuaria bei 15 Jahren, wurde also

Gefährdungshaftung

Stichwort Gefährdungshaftung
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 8
Spalte 1982 – 1985
Autoren: Vec, Miloš

Inhalt:

Öffentliches Recht die Risiken, die aus der Industrialisierung erwachsen. Beim Erlass des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) herrscht Einigkeit, über die sozialgeschichtlich traditionellen Konstellationen der §§ 231, 701

Angebot

Stichwort Angebot
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 2
Spalte 237 – 237
Autoren: Repgen, Tilman

Inhalt:

(Konsens) bildet. Ob das A. bindend ist usw., beurteilen die Rechtsordnungen unterschiedlich. Das englische Recht hält wie das ältere gemeine Recht im Unterschied zum BGB

Geschäftsfähigkeit

Stichwort Geschäftsfähigkeit
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 10
Spalte 270 – 273
Autoren: Thier, Andreas

Inhalt:

Während auf der Ebene der Rechtsfähigkeit die Frage entschieden wird, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann, bestimmen die Regeln über die G. (§§ 104–113 BGB), wem unter welchen Bedingungen die

Rechtsgeschäft

Stichwort Rechtsgeschäft
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 29
Spalte 1165 – 1171
Autoren: Rüfner, Thomas

Inhalt:

I. Begriff und Funktion

Das R. wird in den Motiven zum ersten Entwurf des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) definiert als „eine Privatwillenserklärung, gerichtet auf Hervorbringung eines rechtlichen Erfolges

Fahrlässigkeit

Stichwort Fahrlässigkeit
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 6
Spalte 1470 – 1474
Autoren: Ebert, Ina

Inhalt:

Das geltende deutsche Privatrecht versteht unter F. nach der Legaldefinition des § 276 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen

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Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

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