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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Reichsrecht

Stichwort Reichsrecht
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 31
Spalte 1655 – 1657
Autoren: Oestmann, Peter

Inhalt:

Friedrich 1156 weiterhin von den iura regni (MGH DD 10, 1, Nr. 158). Als Formel war 1158 auch in ius et proprietatem regni bekannt (MGH DD 10, 1, Nr. 199). 1167 sprach derselbe Ks. vom iure imperii im Gegensatz zum örtlichen Wahlrecht

Augsburg

Stichwort Augsburg
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 2
Spalte 358 – 360
Autoren: Heydenreuter, Reinhard

Inhalt:

. Friedrich I. Barbarossa, in dem den Bewohnern der Stadt („ministeriales, urbani et totus populus“), ein Mitbestimmungsrecht bei der Ernennung des Burggrafen, des Münzmeisters und Leutpriesters am

Allod, Allodifikation

Stichwort Allod, Allodifikation
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 1
Spalte 180 – 182
Autoren: Auge, Oliver

Inhalt:

Imperium merum et mixtum überall im eigenen Land zu erringen, die Wehrverfassung zu verbessern und die Steuern zu erhöhen, von denen adlige Lehngüter befreit waren. Die Erhaltung und Vermehrung des Allodialbesitzes in Dtld. stärkte insg. die Macht des

Rücktrittsrecht

Stichwort Rücktrittsrecht
Typ: Stichwort (Noch nicht veröffentlicht)
Band V
Lieferung 33
Autoren: Thier, Andreas

Inhalt:

mit dem Ziel, venditorem et emptorem quemadmodum in integrum restituere (D 21,1,23,7), also die Vertragsparteien wie vor dem Leistungsaustausch zu stellen (selbst wenn die Kaufsache zwischenzeitlich durch Zufall untergegangen war), wurde möglich durch gerichtliches Handeln über die actio

Nichtigkeitsklage, Nichtigkeitsbeschwerde

Stichwort Nichtigkeitsklage, Nichtigkeitsbeschwerde
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 24
Spalte 1905 – 1908
Autoren: Sellert, Wolfgang

Inhalt:

Jüngsten Reichsabschied (JRA) aus der Welt geschafft werden, indem man die N. nur noch für schwerwiegende Urteilsmängel vorsah. Folglich unterschied der JRA zwischen heilbarer und unheilbarer Nichtigkeit (defectus sanabilis et

Justinian I. (482/3-565

Stichwort Justinian I. (482/3-565
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 14
Spalte 1472 – 1474
Autoren: Manthe, Ulrich

Inhalt:

et iniquissima discordia absolutae). Das kanonische Recht wandte sich vom ius civile ab, die unechte (?) Bulle Super specula (CICan X 3.50.10; 1219) verbot den Klerikern das Studium des ius civile. Die Scholaren

Mentalreservation

Stichwort Mentalreservation
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 22
Spalte 1460 – 1462
Autoren: Holzhauer, Heinz

Inhalt:

nos (C 26 X de spons. et matr. 4,1) des Papstes Innozenz III. aus dem Jahr 1212. In dem Fall hatte ein Mann einer Frau, die er nicht anders als durch das Versprechen der Ehe verführen konnte, erklärt: te Johannes desponsat

Instanzentbindung

Stichwort Instanzentbindung
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 14
Spalte 1261 – 1263
Autoren: Holzhauer, Heinz

Inhalt:

. Beispielsweise hatte der Florentiner Podestà ein liberum arbitrium inquirendi et cognoscendi (Dahm, 36), dem sich kaum ein früher ohne Bestrafung geendetes Verfahren entgegenstellte. So richtungweisend die wiss. Bearbeitung dieses Rechts war, kamen zu Beginn der NZ Autoren wie Julius

Privilegium dotis

Stichwort Privilegium dotis
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 28
Spalte 832 – 834
Autoren: Brauneder, Wilhelm

Inhalt:

wie etwa Nürnberg 1479 (23, 2), doch spricht z.B. die Stadtrechtsreformation für Worms 1498 ausdrücklich vom privilegio dotis et propter nupcias donacionis (V 5, 1).

Das P. begünstigt v.a. im Konkurs des Ehegatten und im

Halm

Stichwort Halm
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 11
Spalte 675 – 677
Autoren: Schmidt-Wiegand, Ruth

Inhalt:

, Formular, Formelsammlung; Urkunde) mit halm und mund (ore et calamo), mit hand, halm und mund (ore, digito culmoque), die neben den Wendungen mit halme und mit hand und halm usw. begegnen, dürften in
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