Kapitularien

R. sind Vertragsstörungen, die auf der Berechtigung eines Dritten am Vertragsgegenstand beruhen. Es geht vor allem um
Mit dem Ausdruck „R.“ wird die Befugnis bezeichnet, durch einseitige Erklärung einen Vertrag zu beendigen und in ein Abwicklungsverhältnis umzuwandeln. Das R. kann vertraglich vereinbart oder – v.a. bei Störungen in der Erbringung vertraglich geschuldeter Leistungen (Schlechterfüllung
Die Q. sind ein visuelles Erklärungsmodell für die Struktur und den Zusammenhalt des
1. Der Ausdruck L. findet sich zuerst bei Photios von einem Werk des 5. Jh. Häufig werden danach Wörterbücher als lexeis und Wörterverzeichnisse als glossai bezeichnet.
2. Am Beginn steht die Erklärung der barbarischen
H. ist die durch
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