Königliches Hofgericht

Der R. ist ein Fall der
Griech. cheiros = „Hand“ und graphein = „schreiben“, also „Handschreiben“ bzw. „mit der Hand geschrieben“.
Urspr. als allgemeine Bezeichnung antiker Papyrusurkunden benutzt, die eigenhändig geschriebene, subjektiv gefasste Erklärungen enthielten und deren Beweiskraft in der
Ein nach heutiger Auffassung dingliches Nutzungsrecht an fremder Sache (
b) Das oberital. Lehnrecht hatte dagegen schon im
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