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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Königliches Hofgericht

Stichwort Königliches Hofgericht
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 17
Spalte 22 – 25
Autoren: Diestelkamp, Bernhard

Inhalt:

Hofrichter als Teile ihres Hofsystems gern auch zu anderen Diensten heran. Ungeklärt ist bis heute, warum Friedrich III. nach der Rückkehr von seiner Kaiserkrönung 1451 keinen Hofrichter mehr ernannte und damit das K. einschlafen ließ, sodass

Repressalienarrest

Stichwort Repressalienarrest
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 32
Spalte 1856 – 1858
Autoren: Olechowski, Thomas

Inhalt:

Der R. ist ein Fall der Haftung für fremde Schulden: Hatten Einwohner verschiedener Städte vertraglich eine Schuld vereinbart, so konnte der Gläubiger bei Fälligkeit (und gewissen anderen Voraussetzungen) auch auf das

Homo ligius

Stichwort Homo ligius
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 13
Spalte 1124 – 1125
Autoren: Diestelkamp, Bernhard

Inhalt:

einen anderen Herrn – aufboten. Die ersten urkdl. Belege stammen aus dem letzten Viertel des 11. Jh.s aus dem nord- und ostfranz. Raum (Ganshof, 107f., bes. Anm. 73f.). Von dort gelangte das Institut durch die Normannen schnell nach England und

Intertiatio

Stichwort Intertiatio
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 14
Spalte 1278 – 1279
Autoren: Werkmüller, Dieter

Inhalt:

Dritthandverfahren. Die I. entstammt dem fränk. Rechtskreis (fränkisches Recht) und gehört in den Zusammenhang mit der Fahrnisverfolgung nach Gewerebruch (Gewere) durch

Klenkok, Johannes (um 1310-1374

Stichwort Klenkok, Johannes (um 1310-1374
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 16
Spalte 1888 – 1890
Autoren: Lück, Heiner

Inhalt:

) Kirchenrecht. Dort trat er wohl auch in den Augustinerorden (Augustiner; Orden und Kongregationen) ein. Es schloss sich eine theol. Ausbildung an, die er vielleicht in

Chirographum

Stichwort Chirographum
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 4
Spalte 833 – 835
Autoren: Vogtherr, Thomas

Inhalt:

Griech. cheiros = „Hand“ und graphein = „schreiben“, also „Handschreiben“ bzw. „mit der Hand geschrieben“.

Urspr. als allgemeine Bezeichnung antiker Papyrusurkunden benutzt, die eigenhändig geschriebene, subjektiv gefasste Erklärungen enthielten und deren Beweiskraft in der

Glücksspiel

Stichwort Glücksspiel
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 10
Spalte 422 – 424
Autoren: Lieberwirth, Rolf

Inhalt:

usw. Der hohe Einsatz unterscheidet das G. vom Unterhaltungsspiel und die geistige Einflussnahme vom Geschicklichkeitsspiel. Mischformen sind jedoch nicht ungewöhnlich. Da der Spieltrieb sehr schnell zur Leidenschaft werden konnte, wurden schon früh rechtl. Regelungen notwendig. So unterschied das

Herrenlose Sachen, herrenloses Gut

Stichwort Herrenlose Sachen, herrenloses Gut
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 12
Spalte 973 – 975
Autoren: Ogris, Werner

Inhalt:

Tiere, wenn sie die Gewohnheit ablegen, an den ihnen bestimmten Ort zurückzukehren; häusliche Bienenschwärme (Bienen), wenn der Eigentümer sie nicht binnen bestimmter Frist verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt; die Auswürfe und „Früchte des Meeres

Leibzucht

Stichwort Leibzucht
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 20
Spalte 800 – 803
Autoren: Brauneder, Wilhelm

Inhalt:

Ein nach heutiger Auffassung dingliches Nutzungsrecht an fremder Sache (Sachenrecht). Ihm ist eine doppelte, nämlich inhaltliche und zeitliche Beschränkung immanent: Im Gegensatz zum Eigentum

Kammerlehen

Stichwort Kammerlehen
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 15
Spalte 1563 – 1566
Autoren: Diestelkamp, Bernhard

Inhalt:

die personenrechtl. Bindung eine hinreichende Grundlage abzugeben. Der Schwabenspiegel lässt deshalb Art. 99 über das K. beginnen mit den Worten: Kamerlehen ist nit recht lehen, daz hat ende, so der herre und der man wil.

b) Das oberital. Lehnrecht hatte dagegen schon im

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Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

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