Capitulare Saxonicum

Die Errichtung von Gebäuden mit dem Zweck, räumliche und funktionale Voraussetzungen
In der römischen Antike bezeichnet P. ein umfassend tugendhaftes, aus (sittlichem) Pflichtgefühl gebotenes Handeln, und zwar gegenüber Familienangehörigen (so sind etwa Alimentationsleistungen, die rechtl. nicht durchsetzbar wären, dennoch nicht rückforderbar, wenn sie erwiesenermaßen aus P
K. ist ein von der Lehre geprägter Begriff, mit dem Rechtsfolgen des Ordenseintritts beschrieben werden (
Im ma. heimischen Recht war der Eintritt in das
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.