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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Reichsdeputation

Stichwort Reichsdeputation
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 30
Spalte 1469 – 1470
Autoren: Westphal, Siegrid

Inhalt:

ordentlichen und außerordentlichen R. unterschieden werden. Ordentliche R. wurden 1555 in der Reichsexekutionsordnung etabliert. Im Auftrag des Mainzer Kurfürsten als Reichserzkanzler sollte eine ordentliche R. in

Mannlehen

Stichwort Mannlehen
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 21
Spalte 1242 – 1243
Autoren: Spieß, Karl-Heinz

Inhalt:

verliehene Lehen und stand damit im Gegensatz zu den ministerialischen Dienstlehen und der bäuerlichen Leihe.

Seit dem SpätMA griff jedoch ein Bedeutungswandel um sich. Maßgebend hierfür waren sowohl die fortschreitende Differenzierung des

Messer

Stichwort Messer
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 22
Spalte 1473 – 1474
Autoren: Kocher, Gernot

Inhalt:

Das M. (mhd. mezzer, lat. culter, cultellus) ist spitz, einschneidig mit einem breiten Rücken konzipiert. Es unterscheidet sich damit von Dolch und Schwert, obwohl es die Länge eines Schwertes (Abb. Geisberg 129) erreichen kann. Als alltägliches Gebrauchsgerät war das M

Miete

Stichwort Miete
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 22
Spalte 1496 – 1502
Autoren: Repgen, Tilman

Inhalt:

Begriff mitunter auch Löse-, Schweige- und Bestechungsgelder. Die Terminologie der Quellen ist alles andere als einheitlich (weiterführend Oestmann, Rn. 9–13; DRW IX, 1996, 614 ff.). Dennoch ist zu sehen, dass schon die hoch- und spätma., erst recht die frühneuzeitlichen Quellen den Tatbestand der

Geschäftsgrundlage

Stichwort Geschäftsgrundlage
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 10
Spalte 273 – 275
Autoren: Repgen, Tilman

Inhalt:

unmittelbares Vorbild in älteren Epochen. Das Regelungsproblem war aber stets bekannt, wie es der Schulfall bei Platon (Staat, 331c) verdeutlicht: Jemand gibt sein Schwert einem Freund in Verwahrung, verfällt später in Wahnsinn und fordert in diesem Zustand sein Schwert zurück. Die nachträgliche

Quittung

Stichwort Quittung
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 28
Spalte 979 – 980
Autoren: Ogris, Werner / Neschwara, Christian

Inhalt:

Q., von lat. quietus bzw. mlat. quit(t)us (‘ruhig, gelassen’), afranz. quite (‘überlassen, verlassen’), mhd. quit (‘frei’, oft in Verbindung mit ledig und los), ist das schriftliche Bekenntnis des Empfängers über die Erfüllung einer Leistung (durch den

Radolfzeller Marktrecht

Stichwort Radolfzeller Marktrecht
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 29
Spalte 998 – 999
Autoren: Andermann, Kurt

Inhalt:

.) im Jahr 1100 auf Weisung Ks. Heinrichs IV. (in der Urkunde irrtümlich [?] als III. bezeichnet), in dem vorteilhaft gelegenen Radolfzell, wo ein Chorherrenstift

Recht, objektives

Stichwort Recht, objektives
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 29
Spalte 1085 – 1086
Autoren: Dorn, Franz

Inhalt:

einzelner Teilgebiete der Rechtsordnung (Privatrecht, Öffentliches Recht II, Schuldrecht etc.). Auch die einzelne Rechtsnorm ist R. Die Entwicklung der Begriffe R. und

Ottokar II. (um 1233-1278

Stichwort Ottokar II. (um 1233-1278
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 26
Spalte 287 – 288
Autoren: Lück, Heiner

Inhalt:

geworden. Die vorübergehend an Ungarn verlorene Steiermark brachte er 1261 wieder in seinen Besitz. 1269/70 erwarb er die Herzogswürde von Kärnten und Krain. Im Jahre 1266 konnte er das

Gerichtsstätte

Stichwort Gerichtsstätte
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 9
Spalte 171 – 178
Autoren: Lück, Heiner

Inhalt:

I. Begriff und Funktion

Jedes Gericht war und ist bis heute auf eine Örtlichkeit angewiesen, die ihm physisch die Möglichkeit gewährt, Versammlungen bzw. Sitzungen mit allen damit verbundenen

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Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

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