Die Ladungsform des mr./der mt. war auf den ansässigen Rechtsgenossen gerichtet, worauf die Ladung durch den Kläger im
Die „Ankindung“ oder „Annahme an Sohnes statt“ ist ein förmliches, adoptionsähnliches Verfahren (
In der Lex Ribuaria wird der Zeitpunkt des Gerichts regelmäßig mit mallus, ad mallum ausgedrückt (36,1 und öfter), während die gewöhnliche Gerichtsstätte als in haraho (34a und öfter) erscheint. Die Wörter Ms. und
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