Landoffizial
Inhalt:
In mehreren Bistümern wurden Offiziale auch von Archidiakonen eingesetzt, die von ihrem räumlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich her den L.en entsprachen (Lück, 63–65), aber nicht den Bischof zum Dienstherrn hatten. Insofern wäre zwischen bischöflichen und archidiakonalen (Land-)Offizialen zu unterscheiden.
