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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Ne bis in idem

Stichwort Ne bis in idem
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 24
Spalte 1872 – 1875
Autoren: Sellert, Wolfgang

Inhalt:

Straftat nicht zweimal urteilen darf. Damit soll einerseits die unnötige Anhäufung von Prozessen vermieden und andererseits der einzelne davor geschützt werden, dass ein abgeschlossenes Prozessverfahren nochmals gegen ihn eingeleitet wird. Dieser Schutzfunktion bedarf es v.a. im

Lösung

Stichwort Lösung
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 21
Spalte 1051 – 1053
Autoren: Olechowski, Thomas

Inhalt:

Stadtrechtsbuch, um 1300; Pfandrecht). Auch der Rückerwerb einer unter Wiederkaufsvorbehalt (Wiederkauf) veräußerten Sache wird als L. bezeichnet (zu widerkauff und zu losung gein iren brudern

Profess

Stichwort Profess
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 28
Spalte 844 – 845
Autoren: Haering, Stephan

Inhalt:

; Ordensregel) und die rechtl. Eingliederung in die Gemeinschaft. Die Benediktsregel (6. Jh.; Benediktiner) kennt die P. der Beständigkeit, des klösterlichen Lebenswandels und des Gehorsams. In einigen

Legitimation durch nachfolgende Ehe

Stichwort Legitimation durch nachfolgende Ehe
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 19
Spalte 706 – 709
Autoren: Schumann, Eva

Inhalt:

Das röm.-rechtliche Institut der L. (legitimatio per subsequens matrimonium) bildete sich in der christl. Kaiserzeit (Kaiser, Kaisertum ) heraus und erhielt unter

Kreuzzüge

Stichwort Kreuzzüge
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 18
Spalte 232 – 242
Autoren: Brauneder, Wilhelm

Inhalt:

geschmälerte Besitzstand der Kreuzfahrerstaaten – ohne die Gft. Edessa, das Kgr. Jerusalem mit seiner gleichnamigen Hauptstadt und andere Städte – vorläufig gesichert. Eine unrühmliche Episode bildet der 4. K. Von Papst Innozenz III. aufgerufen, gerät das Kreuzfahrerheer sehr bald in die wirtschaftliche

Hexereiprozesse

Stichwort Hexereiprozesse
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 13
Spalte 1019 – 1025
Autoren: Jerouschek, Günter

Inhalt:

1. Unter H. versteht man Hexenverfolgungen, die rechtsförmig und zumeist mit den Mitteln des Strafrechts (Strafe, Strafrecht) und des Strafprozessrechts (Strafprozess) durchgeführt

Mainzer Reichslandfriede

Stichwort Mainzer Reichslandfriede
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 21
Spalte 1186 – 1191
Autoren: Buschmann, Arno

Inhalt:

ständige Einrichtungen waren.

Geltung und Wirkung des M.s erstreckten sich auf das gesamte 13. Jh., in einzelnen Konstitutionen sogar bis in das 15. Jh. Anders als die bis dahin verkündeten Reichslandfrieden beruhte die Geltung des M.s nicht auf einer befristet beschworenen

Petition, Petitionsrecht

Stichwort Petition, Petitionsrecht
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 27
Spalte 498 – 503
Autoren: Kotulla, Michael

Inhalt:

. Allgemeinen Landrecht von 1794 (II 20 § 156) darf jeder seine Zweifel, Einwendungen und Bedenklichkeiten gegen Gesetze und andere Anordnungen im Staate, sowie überhaupt seine Bemerkungen und Vorschläge über Mängel und Verbesserungen an die

Gottesurteil

Stichwort Gottesurteil
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 11
Spalte 481 – 491
Autoren: Schild, Wolfgang

Inhalt:

noch nach 1400 vgl. Nottarp 1956, 203ff.; Schmoeckel 1999a, 136ff.), aber doch allmählich zum Ende der G.e im 15. Jh. (anders Zweikampf und Bahrprobe). Bereits 1231 hatte Friedrich II. für Sizilien die G.e als vernunftwidrig verboten

Henkersmahlzeit

Stichwort Henkersmahlzeit
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 12
Spalte 943 – 944
Autoren: Deutsch, Andreas

Inhalt:

Tauben-, Lamm-, Kalb- und Gänsefleisch, Fisch und spanischem Wein.

Neben die eigentliche H. trat vielerorts eine Verköstigung mit Wein oder anderen alkoholischen Getränken auf dem Weg zur Richtstätte (Scheidtrunk); Art. 79

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Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

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