Scheingeschäft

Inhalt:
Ein nur zum Schein abgeschlossenes (simuliertes) Rechtsgeschäft – etwa ein Grundstückskauf, bei dem die Parteien zur Ersparung von Steuern und Gebühren einen zu niedrigen Kaufpreis beurkunden lassen – ist nach modernem Recht nichtig. Wird durch das S. ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt