Prälatenbank

Die Begriffe des Personalkredits (Pk.) und des Realkredits (Rk.) dienen dazu, diejenigen Vermögensgegenstände zu umschreiben, auf die der kreditierende Gläubiger im Fall des Zahlungsausfalls des Kreditnehmers zugreifen kann. Im Fall des Rk. oder Pfandkredits (auch gedeckter Kredit
M. war in der napoleonischen Ära (
K. (Cleve) ist als
K. studierte Rechtswissenschaft in
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