Niedergericht, Niedergerichtsbarkeit

Das mlat. Wort „B.“ (auch burgum) kann sowohl eine Befestigung als auch eine Siedlung bezeichnen. Offenbar sind zwei Entlehnungen zusammengeflossen: das griech. πύργoς („Turm“) und das germ.
Bei der B. (auch Bahrrecht, Scheines Recht, ius cruentationis = „Blutungsrecht“) musste der des
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