Die Deutsche Bundesakte von 1815 (
Seit der Antike diskutiert die Staats(rechts)lehre Herkunft, Art, Umfang und mögliche Kategorisierungen. Aristoteles unterschied klass. gesetzgebende, richterliche und vollziehende
Anders als z.B. in
Nach Studium der Rechte in Helmstedt war R. ab 1788
K. bezeichnet ein als Kaufgericht gehaltenes Zentgericht (
Die Zentgerichte des Hoch- und SpätMA
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