Anspruch (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Anspruch

Materiellrechtlich bezeichnet A. heute ein subjektives Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 BGB). Im prozessualen Sinn meint A. das an das Gericht adressierte Rechtsschutzbegehren bzw. die an den Beklagten gerichtete Behauptung eines Rechts mit einem bestimmten Inhalt (z.B. Zahlung) in der Form der gerichtlichen Klage (str.).

Beide Aspekte sind im lat. Pendant actio seit der Ant. ununterschieden enthalten. Celsus D 44, 7, 51 sagt: Nihil [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.anspruch

Verweise

Anspruch verweist auf folgende Stichwörter

Darlehen; gelehrte Recht; Historische Rechtsschule; ius commune; Justinian; Klage; subjektives Recht; Rezeption; Savigny; Usus modernus; Windscheid;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Anspruch:

Abschichtung; Altenteil; Amt; Archive; Aufgebot, privatrechtlich; Aussteuer; Heuer; Jahr und Tag;

Schlagwörter

Dem Stichwort Anspruch sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Bürgerliches Recht; Privatrecht; Zivilrecht;

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