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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Neidingswerk

Stichwort Neidingswerk
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 24
Spalte 1878 – 1881
Autoren: Strauch, Dieter

Inhalt:

Rache (Njals saga c. 124). Rechtl. erheblich wird N. bei schändlichen Taten gegen Leib und Leben: Angriff auf den leiblichen Vater oder den Schwurbruder (Laxdœla saga c. 49), Tötung eines achtjährigen Knaben (Bolla þattr c. 79

Binding, Karl (1841-1920

Stichwort Binding, Karl (1841-1920
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 3
Spalte 594 – 594
Autoren: Koch, Arnd

Inhalt:

B. war einer der führenden und vielseitigsten Strafrechtswissenschaftler des Deutschen Kaiserreichs. Er lehrte in Heidelberg, Basel, Freiburg im

Beamtentum

Stichwort Beamtentum
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 3
Spalte 487 – 492
Autoren: Eckert, Jörn

Inhalt:

Ministerialität (Ministeriale, Ministerialität) begegnet; sie gab dem Landesherrn das Mittel, ein Amt auf Widerruf zu übertragen und so das Erblichwerden des Amtes zu verhindern.

Eine andere Wurzel

Landrecht

Stichwort Landrecht
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 19
Spalte 552 – 559
Autoren: Laufs, Adolf / Schroeder, Klaus-Peter

Inhalt:

meisten ausgeprägten Gebrauch des Wortes im Sinne objektiven Rechts.

1. Im MA bedeutet „L.“ v.a. ländliches Recht, eine „Ordnung, die den Bauern fördern und schützen will“ (Fehr). Seinem Ursprung nach ist es „nichts anderes als Stammes- und Volksrecht“ (Brunner), geschrieben und ungeschrieben

Achtbuch

Stichwort Achtbuch
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 1
Spalte 65 – 66
Autoren: Battenberg, Friedrich

Inhalt:

Das A., auch Achtregister, ist ein Verzeichnis der von einem Gericht verkündeten Ächtungen und Geächteten („Ächter“) in Buchform (Acht). Es genoss gleich den Achtbriefen selbst öffentlichen Glauben und konnte diese sogar ersetzen. Soweit bekannt, hat

Plünderung

Stichwort Plünderung
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 27
Spalte 621 – 626
Autoren: Vec, Milos

Inhalt:

Söldner im Lande des Kriegsherren oder seiner Verbündeten (Bündnisrecht) nicht anders benahmen als im Feindesland. Zwar verboten schon die böhmischen Kriegsartikel und Art. 83 des Reichsabschieds vom

Gemeinde, Gemeindeverfassung

Stichwort Gemeinde, Gemeindeverfassung
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 9
Spalte 47 – 54
Autoren: Blickle, Peter

Inhalt:

der reichsunmittelbaren Hochstifte Chur und Sitten in die freien Republiken Graubünden und Wallis im Verlauf des 16. Jh.s, die jeweils vorrangig Bünde von G.en darstellen. Auch die Republik der Niederlande

Präsenz

Stichwort Präsenz
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 27
Spalte 732 – 733
Autoren: Auer, Anika M.

Inhalt:

P. (von lat. praesens, ‘gegenwärtig’) meint allgemein aus etym. (Etymologie) und ideengeschichtlicher Perspektive die Einheit von räumlichem und zeitlichem Zugegensein, im Arbeitsrecht

Karrenstrafe

Stichwort Karrenstrafe
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 15
Spalte 1654 – 1656
Autoren: Schild, Wolfgang

Inhalt:

, 10ff., 57ff.), Hannover (Krause, Die StrafR.spflege, 60ff., 199ff., 214ff.) und Schleswig-Holstein (Jacoby; Kröner, 24ff.) – überdies wegen anderer

Landkapitel

Stichwort Landkapitel
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 19
Spalte 533 – 534
Autoren: Bünz, Enno

Inhalt:

. Jh. nach und nach eingeführt (Erstbeleg z.B. im Ebt. Mainz 1070). Ein Dekretale Papst Innozenz’ III. (X.1.23.7) setzt die archipresbyteri autem, qui a pluribus decani nuncupantur
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Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

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