Prozessleitung
Inhalt:
Unter P. ist die äußere Leitung (Einleitung, Durchführung, Beendigung) einer streitigen Gerichtsverhandlung zu verstehen. Im
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Der Begriff P. stammt aus dem röm. Rechts- und Staatswesen und bezeichnet eine
In Zeiten ohne hoheitliche Zwangsgewalt blieben die Teilnahme am
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