Erbrecht

Inhalt:
1. Die geschichtl. Ausgangspunkte des dt. E. liegen weitgehend im Dunkeln. Allgemein nimmt man an, dass in alter Zeit alles Gut
1. Die geschichtl. Ausgangspunkte des dt. E. liegen weitgehend im Dunkeln. Allgemein nimmt man an, dass in alter Zeit alles Gut
Im HochMA verdichtete sich der kirchl. Gestaltungsanspruch über das vinculum matrimonii: Die alt- u. neutestamentl. Regelungen hatten nicht nur für das Gewissen
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