P. stammt aus einer württembergischen Gelehrtenfamilie (
Das G. ist ein dem geltenden Prozessrecht nicht mehr bekanntes Beweismittel (
Die abschließende Feststellung, ob das schweiz. ZGB immer noch als Gesetzbuch des sozialen Individualismus einzustufen ist, hängt daher weder vom (unleugbaren) guten Willen H.s, noch von der konkreten Ausgestaltung einzelner
Vorgänger der A. ist die sog.
Seit dem 19. Jh. wurde versucht, M. von Verordnung und
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