Gerichtsverfassung

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Aus alldem ergibt sich, dass unter G. in erster Linie ein
Aus alldem ergibt sich, dass unter G. in erster Linie ein
Das Wort K. ist neuzeitlichen Ursprungs und lässt sich auf lat. cassus (‚leer, nicht nützlich‘) bzw. mlat. cassare zurückführen. In diesem Sinn stellt der K. ein zentrales Institut der nachrevolutionären franz.
Die Bezeichnung R. (hdt. Ratgebe, lat. coniuratus, consul) ist möglicherweise analog zu den zeitgleich auftretenden städtischen Ratgeben/consules gewählt. Das R.amt ist im mittelalterlichen friesischen Recht ein wichtiges Amt in der Landes- und Gerichtsverfassung des
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