Ritterorden

1. K. ist die einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung (
Als B. (ahd. butil, mhd. bütel, mnd. bödel; spätmhd. pedell, mlat. bidellus), urspr. der (vor Gericht) Bietende bzw. der Bote, wurden regional unterschiedlich ausgestaltete Berufe bezeichnet, die sich nur grob unter dem Begriff Gerichts- und Gemeindediener
Bei einer A. werden öffentlich bewegliche Sachen an den Meistbietenden verkauft; unbewegliche Sachen unterliegen der Zwangsversteigerung. Folgende Formen können unterschieden werden: gerichtliche und außergerichtliche A.; freiwillige und Zwangsauktionen; A. marktgängiger und nicht marktgängiger
B. ist ein über die ganze Erde und bei Völkern aller Kulturstufen anzutreffender Brauch, der allerdings zur Voraussetzung hat, dass eine gewisse Sesshaftigkeit erreicht wurde. Der Glaube, jeder
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