HRG
Handwörterbuch
zur deutschen Rechtsgeschichte
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Kurzporträt
    • Die Herausgeber
    • HRG-Autoren
    • Die Redaktionen
  • Inhalt
    • Stichwörter A-Z
    • Stichwörter bereits erschienen
    • Stichwörter „Online First“ A-Z
    • Schlagwörter
    • Beispielartikel
  • Service
    • F.A.Q.
    • Erscheinungsweise und Preise
    • Abkürzungsverzeichnis
    • Siglenverzeichnis
    • Zitierweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Suche nach fugger und

3314 Treffer für Ihre Suchanfrage.
◄ zurück 250 251 252 253 254 weiter ►

Joseph II. (1741-1790

Stichwort Joseph II. (1741-1790
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 14
Spalte 1394 – 1396
Autoren: Olechowski, Thomas

Inhalt:

Der älteste Sohn von Ks. Franz I. und dessen Gemahlin Maria Theresia wurde äußerst sorgfältig auf sein Regentenamt vorbereitet: In den von Johann Christoph v. Bartenstein

Merkel, Paul Johannes (1819-1861

Stichwort Merkel, Paul Johannes (1819-1861
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 22
Spalte 1467 – 1468
Autoren: Schäfer, Frank L.

Inhalt:

von Roth (1820–1892) und dem Strafrechtslehrer Paul Merkel (1872–1943). Er studierte in München und Erlangen, danach folgte zunächst Praxistätigkeit und eine zweijährige

Mündigkeit

Stichwort Mündigkeit
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 23
Spalte 1678 – 1680
Autoren: Olechowski, Thomas

Inhalt:

Legalüberschrift Ehemündigkeit trugen bzw. tragen. Ähnlich das Schweizer Zivilrecht, wo die M.sgrenze 1994 von 20 auf 18 Jahre gesenkt und der Begriff M. selbst 2008 in Volljährigkeit geändert wurde (Art. 14 Satz 1 schweiz. ZGB).

Eine andere Entwicklung schlug Österreich ein, wo die

Nutzungsvorbehalt

Stichwort Nutzungsvorbehalt
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 25
Spalte 32 – 33
Autoren: Becker, Christoph

Inhalt:

MA und NZ in Verfügungen von Todes wegen (Testament), frommen Schenkungen und Altersvorsorgegeschäften um Immobilien oder Geld. Oft wurde nur

Oberrechnungskammer

Stichwort Oberrechnungskammer
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 25
Spalte 63 – 64
Autoren: Neusser, Gerold

Inhalt:

stattgefunden. Kg. Friedrich Wilhelm I. hat sein bes. Augenmerk der staatl. Rechnungskontrolle gewidmet und 1714 die Kammern angewiesen, alle Rechnungssachen einer neu errichteten Rechencammer (auch General- bzw. Oberrechenkammer) zur

Lausitzen

Stichwort Lausitzen
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 19
Spalte 668 – 670
Autoren: Lück, Heiner

Inhalt:

Der Plural „Lausitzen“ umfasst die Niederlausitz (NL.) und die Oberlausitz (OL.). Diese erstrecken sich heute im Süden des Landes Brandenburg (NL. mit dem Spreewald), im Osten des Freistaates Sachsen

Leibrente

Stichwort Leibrente
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 20
Spalte 793 – 796
Autoren: Ogris, Werner

Inhalt:

eines Dritten oder auf jenes des Leibrentengebers (Rentenschuldners) abgestellt sein. Häufig steht eine L. mehreren Personen zu, und zwar meist in der Weise, dass sie jeweils in voller Höhe an den/die anderen überlebenden und zuletzt an den längstlebenden Rentner zu entrichten ist (L. auf vier, sechs

Reichsrecht

Stichwort Reichsrecht
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 31
Spalte 1655 – 1657
Autoren: Oestmann, Peter

Inhalt:

R. ist ein schillernder und missverständlicher Begriff. In begriffsgeschichtlicher Perspektive zeigt er an, ob und in welcher Epoche bestimmte Texte die Herkunft von Recht oder einer umgrenzten Gruppe von Rechten mit einem eigenen Wort belegen. Als Forschungskonzept dient R. unabhängig von

Reskript, Reskriptprozess

Stichwort Reskript, Reskriptprozess
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 32
Spalte 1868 – 1871
Autoren: Sellert, Wolfgang

Inhalt:

paritorium). Richtete sich der Anspruch gegen einen reichsstand und beantragte der Kläger ein ernstliches, d.h. ein sofort mit einer parition versehenes R., dann war dem nur stattzugeben, wenn der Fall so beschaffen war, dass nach der Reichskammergerichtsordnung und anderen

Gelöbnis

Stichwort Gelöbnis
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 9
Spalte 44 – 47
Autoren: Becker, Christoph

Inhalt:

Handschlag, Berühren mit dem Finger; Heben des Fingers; vor dem Gericht auch Berühren des Richterstabes (Stab). Man wird „mit hand und munde an ein ander glubig“. Das G. kann zusätzlich schriftlich in einem Gelobbrief (gelouff brief
◄ zurück 250 251 252 253 254 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück