Reichsmünzen

K. war vom 10. Jh. bis zur 1. Hälfte des 13. Jh. die größte
1. Die Bezeichnung „Kronländer“ oder auch „Länder der Krone“ betont den Umstand, dass das so bezeichnete Land als verfassungsrechtl. Einheit direkt einer Krone, d.h. direkt dem Landesfürsten zugehört und nicht etwa als Nebenland einem anderen Land. Sprachlich parallele Erscheinungen sind das
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