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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Kaiserkrönung

Stichwort Kaiserkrönung
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 15
Spalte 1524 – 1530
Autoren: Becker, Hans-Jürgen

Inhalt:

Papst Leo III. gekrönt wurde, akklamierte der populus Romanus mit dem Ruf Karolo piisimo Augusto a Deo coronato magno et pacifico imperatori vita et victoria. Damit war ohne einen weiteren liturgischen Akt und ohne Salbung

Eichhorn, Karl Friedrich (1781-1854

Stichwort Eichhorn, Karl Friedrich (1781-1854
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 5
Spalte 1244 – 1245
Autoren: Ebert, Ina

Inhalt:

Werk, der Deutschen Staats- und Rechtsgeschichte (4 Bd., 1808–1823), auf, das dem Deutschen Recht erstmals eine umfassende, systematische u. quellengestützte hist. Grundlage verschaffte. 1811 folgte E. einem Ruf an die neu gegründete

Marburg

Stichwort Marburg
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 22
Spalte 1259 – 1260
Autoren: Werkmüller, Dieter

Inhalt:

bis zum Ende des 30-jährigen Krieges (1648) verbleibt. Danach gehört M. wieder zu Hessen-Kassel und fällt mit diesem 1866 an Preußen.

Die Universität M. erlebt Höhen und Tiefen. Mehrfach ist sie von Schließung bedroht. Andererseits wirken an

Nachlass

Stichwort Nachlass
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 23
Spalte 1743 – 1745
Autoren: Olechowski, Thomas

Inhalt:

. Allgemeine Landrecht I 9 § 368, § 1922 BGB und Art. 560 ZGB. Demgegenüber bestand im röm. Recht die Regelung, dass die Hausgenossen (die sui heredes) den N. ipso iure erwarben, alle anderen Erben jedoch eine förmliche Erbantrittserklärung abzugeben

Reine Rechtslehre

Stichwort Reine Rechtslehre
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 32
Spalte 1780 – 1782
Autoren: Olechowski, Thomas

Inhalt:

Kelsen von einer Trennung von Sein und Sollen aus: Formal-logisch könne keines von beiden aus dem anderen begründet werden. Er entwickelte seine Gedanken insbesondere in Auseinandersetzung mit den Lehren von Georg Jellinek, weshalb

Darlehen

Stichwort Darlehen
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 4
Spalte 930 – 932
Autoren: Neschwara, Christian

Inhalt:

zwischen 5 und 8% ein; dem Schuldnerschutz dient außerdem die Zulässigkeit der Kündigung von wucherischen D. vor Ende der Laufzeit.

Die modernen Kodifikationen des PrR halten grundsätzlich am gemeinrechtl. geformten

Beneficium, weltlich

Stichwort Beneficium, weltlich
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 3
Spalte 525 – 527
Autoren: Vogtherr, Thomas

Inhalt:

Etym. bedeutet das Wort zunächst „gutes Werk, Wohltat“, auch „Vorteil/Vorrecht“, „Schenkung einer Sache“, „Gewährung eines Darlehens“. In fränk. Zeit wird es übertragen als Bezeichnung für Leihevorgänge und -verhältnisse und gleichzeitig als terminus technicus für Vergabungen zu Lehnrecht

Haussuchung

Stichwort Haussuchung
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 12
Spalte 825 – 829
Autoren: Holzhauer, Heinz

Inhalt:

verhindern (Gegenstand einer H. waren aber ursprünglich in erster Linie Sklaven und Vieh!).

Anders als offene Gewaltdelikte werden Diebstahl oder Entlaufen weniger durch Nacheile als durch Spurfolge

Missheirat

Stichwort Missheirat
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 23
Spalte 1558 – 1562
Autoren: Sikora, Michael

Inhalt:

morganatische Form nicht als verbindliche Norm durchsetzen und konnte gelegentlich ignoriert werden.

Ein anderer Weg, die Diskriminierung von M.en zu überwinden, bestand in der Heilung des Standesunterschiedes. Das konnte schon im SpätMA durch Freiungsbriefe bewirkt werden. Im Hochadel wichen

Irrtum

Stichwort Irrtum
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 14
Spalte 1306 – 1310
Autoren: Repgen, Tilman

Inhalt:

Der I. ist eine Form der Willensmängel und spielt für die rechtl. Bindungswirkung einer äußerlich als Willenserklärung (Wille, Willenserklärung) aufgefassten Handlung eine Rolle. Es geht um Fälle, in denen jemand eine Erklärung

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Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

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