Höhere Gewalt

Inhalt:
H. im ersten Sinn wird als
H. im ersten Sinn wird als
7. In einem losen Zusammenhang mit den L. lassen sich schließlich noch drei weitere Texte nennen. Dies ist zum einen der Aufsatz Van lehengude und dat to entfangende. Zum anderen gehört hierher aus der ersten Hälfte des 15. Jh
P. ist als germ. Rechtswort (afrs. pand bzw. pond, as., mnd. pand bzw. pant, ahd., mhd. pfant; mhd. auch phant, an. pantr) aus dem Galloromanischen (afranz. pan bzw. pand: ‘Tuchstück, weggenommene Sache’) und von diesem aus dem
K. (auch
Unter K. versteht man ein oberstes
Eine andere Bedeutung hat
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