Mentalreservation

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„Eine Willenserklärung ist nicht deshalb nichtig, weil sich der Erklärende insgeheim vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen.“ (§ 116 Satz 1 BGB) Andere
„Eine Willenserklärung ist nicht deshalb nichtig, weil sich der Erklärende insgeheim vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen.“ (§ 116 Satz 1 BGB) Andere
M. (‘Einehe’, von griech. μόνος, ‘einzig, allein’, und γάμος, ‘
K. oder auch Schreinspfand (kistenpfant, beschlozzenes pfant, liegende pfande, lat.: pignus cistale) hießen zu Pfand gegebene leblose (!) Fahrnisgegenstände (Schmuck, Gefäße, Pelze,
Nachdem erstmals 1632 eine annotierte dt.sprachige Ausg. des holländ. „Kriegs-Rechtes“ (
Gegen Ende des MA lässt sich eine zunehmende Reglementierung der Vormundschaft und eine stärkere
Die etwa 78.000 überlieferten und auf rund 50 Archive im
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