Anerbenrecht

Während der Begriff der bankruptcy
In
Auch in anderen europ. Ländern war die K. verbreitet. In
Betrachtet man die K. als einheitliche Schöpfung des 13. Jh., so enthält sie eine Reihe von rechtshist. Bezügen, die für die Einordnung und Interpretation des Werkes Bedeutung haben
Weder im röm. Recht noch über weite Zeiträume und Bereiche des ma. Rechts war Schriftlichkeit eine Gültigkeitsvoraussetzung für das Recht. Nach Inst. 1,2,3 bestand das röm. Recht aus schriftlichem und aus nichtschriftlichem Recht (constat autem nostrum ius aut ex scripto aut ex non
Glaube als Rechtsbegriff hat stets mit „Vertrauen“ und „
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