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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Gaunertum

Stichwort Gaunertum
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 8
Spalte 1947 – 1953
Autoren: Härter, Karl

Inhalt:

. „Criminalisten“ u. „Gaunerjäger“ wie Georg Jakob Schäffer oder Johann Ulrich Schöll eine Beschreibung des Gaunergesindels (1784), die Wahrhafte Entdeckung der Jauner- oder Jenischen Sprache (1791) oder einen Abriß des Jauner und Bettelwesens in Schwaben nach Akten und andern sichern

Abschichtung

Stichwort Abschichtung
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 1
Spalte 24 – 28
Autoren: Olechowski, Thomas

Inhalt:

(sundert vater und die mûter einen iren sun oder eine ire tochter von in mit irme gûte […]) tatsächlich auf die A. der Tochter, oder nicht doch nur auf den Fall ihrer Verheiratung (Aussteuer) abstellt.

2. Die A. fand v.a. dann statt, wenn

Pfändungsklausel

Stichwort Pfändungsklausel
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 27
Spalte 549 – 550
Autoren: Sellert, Wolfgang

Inhalt:

Pfändung mit oder ohne gerichtliche Mitwirkung vorzugehen (Gericht). Sie konnte daher wie in einer Urkunde aus dem Jahr 1508 lauten: Es solle den Gläubigern erlaubt sein

Brunnemann, Johann (1608-1672

Stichwort Brunnemann, Johann (1608-1672
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 3
Spalte 690 – 692
Autoren: Lück, Heiner

Inhalt:

in duodecim libros Codicis Justinianei opui theoretico-practicum (erstmals Leipzig 1663; es folgten bis 1771 weitere Aufl., darunter in Lyon und Genf). Mit seinen privatrechtl. Werken vollzog B. „eine bezeichnende Übergangsform von der exegetischen zur synthetisch-praktischen Darstellung des

Öffentlicher Glaube

Stichwort Öffentlicher Glaube
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 25
Spalte 88 – 90
Autoren: Kiehnle, Arndt

Inhalt:

Ö. genießen bestimmte Urkunden und Register. Der Begriff geht auf die erhöhte, aber widerlegbare Beweiskraft (Beweis) öffentlicher Urkunden zurück

Graz

Stichwort Graz
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 11
Spalte 533 – 534
Autoren: Kocher, Gernot

Inhalt:

(1566–1598) und von 1648 bis 1778, bis zur Gründung der Juristischen Fakultät, durch von den steirischen Ständen angestellte Professoren. Unter diesen stach Balthasar Winckler (1710–1785) durch sein Engagement in der Lehre und durch

Nullum crimen sine poena

Stichwort Nullum crimen sine poena
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 25
Spalte 7 – 8
Autoren: Kubiciel, Michael

Inhalt:

natürlicher Rechte und Pflichten verwiesen. Diese stünden nicht nur hinter den Regeln des positiven Rechts (Recht, positives), sondern könnten dort subsidiäre Bedeutung erlangen, wo es an kodifiziertem Recht

Regredienterbe

Stichwort Regredienterbe
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 30
Spalte 1424 – 1425
Autoren: Avenarius, Martin

Inhalt:

Fassung der Erklärung und ggf. des Vorbehalts sowie die Umstände des Verzichts geben. Das Reichskammergericht neigte dazu, dem R. den Vorzug zu geben. So wird der Ausdruck „R.“ teilweise darauf zurückgeführt, dass das Vermögen an die

Mahnung

Stichwort Mahnung
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 21
Spalte 1156 – 1160
Autoren: Lohsse, Sebastian

Inhalt:

Leihe (res praestita) zu verfahren, nur dass sämtliche M.en vor der Klage auszusprechen waren und die Bußen in umgekehrter Reihenfolge verwirkt wurden (L. Sal. 52).

Materiellrechtl. hatte die M. infolgedessen zwei

Laudare, Laudatio

Stichwort Laudare, Laudatio
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band III
Lieferung 19
Spalte 663 – 664
Autoren: Hollick, Bernhard

Inhalt:

), das Panegyricum (Herrscherlob) und im rel. Kontext die laudatio dei (Gotteslob). Das Gegenstück zur L. ist die tadelnde Rede, für welche deren Regeln sozusagen spiegelverkehrt gelten.

3. juristisch: Im röm. Recht werden (mündliche oder

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Erich Schmidt Verlag        Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR)        Zeitschrift für deutsche Philologie

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