Nona
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Mit nonae (Nonen) wird im ant. röm. Kalender der 9. Tag eines Monats vor Vollmond bezeichnet (
Mit nonae (Nonen) wird im ant. röm. Kalender der 9. Tag eines Monats vor Vollmond bezeichnet (
Seit dem SpätMA scheint das F.-Symbol verwildert oder mit anderen symbolischen Formen (bes. jenen der Auflassung: mit Halm und mund, mit halm und hand) vermischt, schließlich im 16./17. Jh. völlig außer Gebrauch gekommen zu sein.
Der Begriff Feme (F.), auch Veme (beide Schreibweisen kommen in den Qu. vor, vgl. Fricke 2002, 254f.) ist mehrdeutig u. hat gewiss mehrfachen Bedeutungswandel erfahren (Lindner, 303ff.). Die ältesten Quellenbelege (1227
Der Ausdruck „F.“ bezeichnet eine Regelung in § 8 Abs. 1 S. 1 des 1879 entstandenen „Gesetzes, betreffend den Zolltarif des Deutschen Zollgebietes und den Ertrag der Zölle und der Tabacksteuer“. Hiernach erhielt das Deutsche Reich aus den Erträgen der 1879 eingeführten
Im HochMA taucht die B. als Landgft. zunächst (1264–1302) unter der Hft. des Hauses Wartenberg, ab 1304/7 des Hauses Fürstenberg auf, zu dessen Kerngebiet sie seither gehört.
G., auch Gattergült (wohl von ahd. gatter = Gittertüre im Zaun), war ein
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