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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Suche nach ding

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Privilegia de non evocando

Stichwort Privilegia de non evocando
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 28
Spalte 830 – 832
Autoren: Battenberg, Friedrich

Inhalt:

es keiner festen Normierung. In dinggenossenschaftl. (Ding), eininstanzl. Verfahren (Instanzenzug) bot es Korrekturchancen und erweiterten Rechtsschutz. Wenn der

Rechtsgewohnheit

Stichwort Rechtsgewohnheit
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 29
Spalte 1171 – 1175
Autoren: Dilcher, Gerhard

Inhalt:

methodischer Rechtsbegriff mit dem Angelpunkt des inhärenten Gewaltbezugs des Rechts in Verbindung mit seiner Friedensfunktion; „auf dieser Grundlage ist es möglich, typische Phänomene des mittelalterlichen Rechts wie Fehde, Handhaftverfahren, dinggenossenschaftlich organisierte Gerichtsbarkeit, den stark

Fürsprecher

Stichwort Fürsprecher
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 8
Spalte 1883 – 1887
Autoren: Oestmann, Peter

Inhalt:

(Ding) hatte offenbar die Pflicht, dieser Bitte nachzukommen. Im Lübischen Recht waren seit spätestens 1400 sogar Geldbußen für denjenigen vorgesehen, der sich weigerte, als F. tätig zu werden. Im

Hochgerichtsbarkeit

Stichwort Hochgerichtsbarkeit
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 13
Spalte 1055 – 1059
Autoren: Lück, Heiner

Inhalt:

jedem beliebigen Gericht, sondern nur im regulären gehegten Ding unter Königsbann vorgenommen werden konnten (Hegung) (vgl. Schorer, 27f.; Conrad I, 496

Go

Stichwort Go
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 10
Spalte 432 – 438
Autoren: Lück, Heiner

Inhalt:

Richter im Gaugf.engericht (gogreven ding, goding), in dem die Gerichtsgemeinde das Urteil findet (Ssp Ldr I 63, 2) (Urteilsfindung). G. (afries. ga) ist hier die sächs

Reichshofgericht

Stichwort Reichshofgericht
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band IV
Lieferung 31
Spalte 1539 – 1544
Autoren: Battenberg, Friedrich

Inhalt:

Ludwig angeordnete Rechtsprechung nach unserer vorvarn, künigen und keisern, gesetzten und geschriben[en] rechten beachtet wurde, ist unklar. Charakteristisch für das auf dinggenossenschaftlicher Grundlage (Ding) in mdl. Verhandlung agierende R

Freischöffe

Stichwort Freischöffe
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 8
Spalte 1777 – 1779
Autoren: Lück, Heiner

Inhalt:

Fricke, 2006, 58, wirkten diese auch an der Urteilsfindung mit). Von den „stillen“ oder „heimlichen“ Sitzungen (des gebotenen Dings) waren sie wie jede weitere Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Als Mitglieder des F.nbundes waren sie zu strenger Verschwiegenheit gegenüber außen stehenden Personen

Hirtenrecht

Stichwort Hirtenrecht
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 13
Spalte 1042 – 1044
Autoren: Carlen, Louis

Inhalt:

(Schweiz. RQu. Bern I 1, 135). Nach zahlreichen Weistümern sind die Hirten von Ding-, Heer- und Jagdpflicht und gewissen Abgaben befreit.

Oft genießt der Hirte besonderen Schutz. Geldstrafen für Angreifer von Hirten finden sich in Pactus Alamannorum 111 und

Heerfahrt

Stichwort Heerfahrt
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band II
Lieferung 12
Spalte 855 – 858
Autoren: Schlinker, Steffen

Inhalt:

Männer (Freie), ebenso wie sie auch der Dingpflicht unterworfen waren und im Gericht ihr Recht selbständig wahrnehmen konnten. Nur sie bildeten das Volk, dem in

Dänemark

Stichwort Dänemark
Typ: Stichwort (Veröffentlicht)
Band I
Lieferung 4
Spalte 918 – 923
Autoren: Tamm, Ditlev

Inhalt:

Einteilung D.s in Hunderten (herred) reicht weit in die Geschichte zurück und wird in den Gesetzen aus dem 13. Jh. vorausgesetzt. Die Versammlung der Hunderten kennen wir als Ding (Ting), die wir sowohl auf der Ebene der Hunderten wie auch der
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