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Artikel Fürsprecher
Band I

Fürsprecher

Oestmann, Peter

Auszug aus dem Inhalt von Fürsprecher

F. nennt man den Wortführer einer Partei im ma. Gerichtsverfahren. Das Wort taucht als forspecan oder forspræcan erstmals im ags. Recht des 10. Jh.s auf, bedeutete vor dem 12. Jh. aber allg. „Fürbitter“, „Beschützer einer Witwe“ oder „Vorsprecher einer Braut bei der Eheschließung“. Im dt. Sprachraum ist F. seit dem späten 13. Jh. nachweisbar, wobei die Form Fürsprech offenbar noch älter ist u. bis zum ahd. furisprëhho zurückreicht (weitere Formen: fürleger, redner). ...

Verweise

Fürsprecher verweist auf folgende Stichwörter
Amt Anwalt Bayern Ding Eid Erholung und Wandel Formstrenge Gericht Gerichtsverfahren Konstanz Laienrichter Leumund Lübeck Oberhof Prozessgefahr Rechtskreis Richtsteig Ritter Rostock Sachsenspiegel Sachwalter Schweiz Schöffen Umstand Urteilsfindung Verbotung

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Fürsprecher:
Anwalt Armenrecht Cautela und Premis Ehrlosigkeit Eid Feme, Femgericht Formstrenge Freisinger Rechtsbuch Freundschaft Gerichtsverfahren Geschworene Halle-Neumarkter Recht Handhafte Tat Klage Konfliktbewältigung Magna Carta Libertatum Nacktheit Pflege, Pfleger Prozessgefahr Prozessvertretung Rechtlosigkeit, Rechtsminderungen Rechtsbücher Rechtsritual

Schlagwörter

Dem Stichwort Fürsprecher sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Gericht; Gerichtsverfahren; Prozess und Prozessrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.fuersprecher

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