Juristische Methode (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Juristische Methode

I. Grundlagen

J. ist das Verfahren, mit dem man ermittelt, was generell oder in einem konkreten Fall als Recht gilt. „Juristische Methodenlehre“ ist die Theorie dieses Verfahrens, im Gegensatz zur Rechtsdogmatik, der Theorie des geltenden Rechts selbst. Während die Rechtswissenschaft Wort und Begriff der „Methode“ (methodus) jedenfalls seit dem 16. Jh. häufig – zunächst als Bezeichnung für ein kurzes Lehrbuch, dann für die wiss. Ordnung und schließlich für ein wiss. [...]

Verweise

Juristische Methode verweist auf folgende Stichwörter

Absolutismus; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Begriffsjurisprudenz; communis opinio; Corpus Iuris Civilis; Frankreich; Freirechtsbewegung; gemeinen Rechts; Geschäftsfähigkeit; Gewohnheitsrecht; göttliches Recht; historischen Rechtsschule; Interessenjurisprudenz; ius commune; Jhering; Juristische Person; Naturrecht; Puchta; Recht; Recht, positives; Rechtsgeschäfte; Rechtswissenschaft; Reine Rechtslehre; Savigny; Statutarrecht; Subsidiarität; Thomasius; Topik; Vertrag; „Volksgeist“; Wolffs;

Schlagwörter

Dem Stichwort Juristische Methode sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Rechtsregel und Rechtssprichwort; Rechtswissenschaft;

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