I. 1. A. bezeichnet die im Europa des 16. bis 18. Jh. vorherrschende Form der Monarchie. Der begriffsprägende absolute Fürstenstaat (Fürst), den der Landesherr ohne formelle Mitwirkung der Landstände regiert, entsteht aus der durch die Konfessionskriege noch verstärkten Krise des Ständestaates und bringt den auf territoriale Integrität und einheitlichen Untertanenverband gestützten Militär-, Finanz- und Behördenstaat der NZ hervor.Der A.-Begriff ist ein vielfach kritisiertes ...
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